Bereitschaftspflege / Inobhutnahmen
Die Bereitschaftspflege ist eine zeitlich begrenzte Betreuungsform mit krisenintervenierendem Charakter, in der Kinder in räumliche Distanz zu ihren Familien und Problemsituationen treten.
Aufnahmealter: 0 bis 13 Jahre
Einzugsbereich: Landkreise Miesbach und Rosenheim.
Lage: Die Bereitschaftspflegefamilien wohnen im Umkreis von ca. 30 km um Irschenberg.
Unterbringungsdauer: 6 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger.
Betreuung:
Die Unterbringung erfolgt in Haushalten pädagogisch ausgebildeter od. besonders geeigneter u. erfahrenen Personen und deren Familien.
Sie wird durch das örtlich zuständige Jugendamt eingeleitet und durch den Fachdienst des Caritas-Kinderdorfes vorgenommen und begleitet.
Die Bereitschaftspflegefamilien gewährleisten eine umfassende und altersgemäße Betreuung und Versorgung der aufgenommenen Kinder sowie die Regelung ihres Tagesablaufes (Schule, Kindergarten, Behandlungen, Therpie etc.)
Begeleitende Beratung:
Die Mitarbeiter des Jugendamtes überdenken bzw. entwickeln zusammen mit der Herkunftsfamilie oder den vorigen Betreuern, gegebenenfalls mit den Kindern, die Situation, Perspektiven und Lösungsvorschläge und initiiern Veränderungen. Eine sozialpädagogische Fachkraft des Kinderdorfes stehen für die Beratung und Betreuung der Bereitschaftspflegefamilien, der Kinder und Jugendlichen sowie für Elterngespräche zur Verfügung.
Aufnahmealter: 0 bis 13 Jahre
Einzugsbereich: Landkreise Miesbach und Rosenheim.
Lage: Die Bereitschaftspflegefamilien wohnen im Umkreis von ca. 30 km um Irschenberg.
Unterbringungsdauer: 6 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger.
Betreuung:
Die Unterbringung erfolgt in Haushalten pädagogisch ausgebildeter od. besonders geeigneter u. erfahrenen Personen und deren Familien.
Sie wird durch das örtlich zuständige Jugendamt eingeleitet und durch den Fachdienst des Caritas-Kinderdorfes vorgenommen und begleitet.
Die Bereitschaftspflegefamilien gewährleisten eine umfassende und altersgemäße Betreuung und Versorgung der aufgenommenen Kinder sowie die Regelung ihres Tagesablaufes (Schule, Kindergarten, Behandlungen, Therpie etc.)
Begeleitende Beratung:
Die Mitarbeiter des Jugendamtes überdenken bzw. entwickeln zusammen mit der Herkunftsfamilie oder den vorigen Betreuern, gegebenenfalls mit den Kindern, die Situation, Perspektiven und Lösungsvorschläge und initiiern Veränderungen. Eine sozialpädagogische Fachkraft des Kinderdorfes stehen für die Beratung und Betreuung der Bereitschaftspflegefamilien, der Kinder und Jugendlichen sowie für Elterngespräche zur Verfügung.


